Mediation im öffentlichen Recht – Zuständigkeit liegt bei den Verwaltungsgerichten

  • Umweltmediation/Mediation im öffentlichen Bereich: Spannungsfeld zwischen Umwelt, Politik, Wirtschaft und Sozialem, u. a. auch zwischen privaten und öffentlichen Interessen

Mediation im privaten Recht – Zuständigkeit liegt bei den ordentlichen Gerichten

  • Immobilienmediation u. a. bei Eigentum, Eigentümergemeinschaft, Miete etc.
  • Nachbarschaft: Grenzen, Immissionen, negative Immissionen u. a. bei außergerichtl. Streitbeilegung nach § 364 Abs. 3 ABGB 
  • Bauträger: Planung und Bau
  • Vermögensteilung: Erbschaft und Verlassenschaft
  • Unternehmenstruktur: innerbetriebliche Prozesse und Organisationsentwicklung

Ich, als Ihre fachlich ausgebildete und neutrale Vermittlerin, verpflichte mich, mit anerkannten Methoden die Kommunikation systematisch mit dem Ziel zu fördern, eine von Ihnen selbst verantwortete Lösung Ihres Konfliktthemas zu ermöglichen.

Und das mit den Grundwerten der Mediation: allparteilich, neutral, freiwillig, transparent, ergebnisoffen, lösungsorientiert, vertraulich und verschwiegen.

Mediation ist grundsätzlich ortsunabhängig und kann überall dort ausgeübt werden, wo sich die Betroffenen wohlfühlen.

Sie fragen sich, ob in Ihrem Fall Mediation das Richtige ist? Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch und klären wir das.

VERTRAULICHKEIT UND VERSCHWIEGENHEIT100%
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ALLPARTEILICHKEIT UND NEUTRALITÄT100%
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ERGEBNISOFFENHEIT UND LÖSUNGSORIENTIERUNG100%
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